Pandektenvorlesung nach Puchta
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Die studentische Mitschrift einer Vorlesung Rudolf von Jherings über das römische Pfandrecht hier erstmals publiziert.
Die Edition bietet einen authentischen Einblick in Jherings Tätigkeit als Rechtslehrer und zeichnet glücklicherweise gerade seine Pandektenvorlesung des Wintersemesters 1859/60 auf. Diese fällt in die Zeit, in der sich Jherings vieldiskutierter Wandel von einem prinzipiengläubigen Begriffsjuristen zu einem Zweckjuristen vollzog, der die Begriffe in den Dienst einer praktischen Jurisprudenz stellte und als Kontrollinstanz die ihnen zugrunde liegenden Zwecke etablierte. Deutlich wird aber auch Jherings Kontinuität in der Wertschätzung systematisch begrifflicher Arbeit als Bedingung für eine praktisch wirksame Jurisprudenz.
Der Text der Mitschrift ist mit zahlreichen Anmerkungen versehen, die das Verständnis erleichtern und Hintergründe beleuchten. Vorangestellt ist ein ausführliches Vorwort, in dem der Urheber der Mitschrift, der Student P. A. Schlippe, und Jhering vorgestellt werden. Außerdem erfolgt eine erste Einordnung der Pandektenvorlesung, die sich an den Arbeiten von Georg Friedrich Puchta (1798-1846) orientiert, in Jherings wissenschaftlichen Werdegang, insbesondere im Hinblick auf seine Stellung zur Historischen Rechtsschule.
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