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Palliativmedizin

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 53. Kapitel: Sterbehilfe, Patientenverfügung, Geschichte der Euthanasie, Schmerztherapie, Dignitas, Passive Sterbehilfe, Palliativpflege, Hospiz, Trauerbegleitung, Cighid, Terminale Sedierung, Palliative Care, Diakoniestiftung Lazarus, Brückenschwester, Patientenverfügungs-Gesetz, Deutscher Kinderhospizverein, Mundpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Hospizbewegung, Palliativstation, Sterbebegleitung, Kinder- und Jugendhospiz Balthasar, Chronisches Schmerzsyndrom, Palliative Therapie, Palliative Care Team, Stiftung Kinderhospiz Mitteldeutschland Nordhausen, CS Hospiz Rennweg, Bundesverband Kinderhospiz, Exit, Helenenstift, Absaugen, Präfinalität, Infaust, Palliativoperation, Marie de Hennezel, Opioidrotation, Schmerzkonferenz. Auszug: Sterbehilfe (Euthanasie, abgeleitet von griech. , "leichter oder schöner Tod" als Zusammensetzung aus , "gut", "leicht" und ¿¿¿at¿¿, "Tod") bezeichnet die Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben - dem Übergang vom Leben zum Tod - bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen. In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie aus historischen Gründen, die im Missbrauch des Begriffs während der nationalsozialistischen Zeit liegen, weitgehend nicht benutzt. Sterbehilfe betrifft auch Situationen, bei denen ein Sterbeprozess bereits unumkehrbar begonnen hat. Sterbehilfe unterstützt gewollt die Herbeiführung des Todes einer Person durch eine oder mehrere andere. Sterbehilfe in diesem Sinne kann sich aber nicht nur auf unheilbar Kranke im Endstadium des Lebens beziehen, beispielsweise Patienten mit Krebs-Erkrankungen, sondern auch auf Menschen mit schweren Behinderungen, beispielsweise Menschen im Wachkoma, Patienten mit Alzheimer-Krankheit im fortgeschrittenen Stadium oder Patienten im Locked-in-Syndrom, die sich nicht selbst zu einem Sterbewunsch geäußert haben. Diese Ausweitung des Begriffs ist umstritten. Manche Positionen sehen darin die Abgrenzung zu den Mord-Delikten. Dieser Artikel beschäftigt sich auch mit diesem weiten Begriff der Sterbehilfe. Für Palliativmedizin (Schmerzbekämpfung bei Sterbenden, insbesondere in Hospizen) und Sterbebegleitung im Sinne von Pflege und Betreuung Sterbender siehe dort. Ein Unterlassen medizinischer Eingriffe auf Wunsch des Patienten durch Beachtung einer Patientenverfügung ist nach verbreiteter juristischer Auffassung keine passive Sterbehilfe. Ein Behandeln entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also das einfache Missachten einer Patientenverfügung, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen von medizinischer Hilfeleistung bzw. technischen Möglichkeiten entgegen den Therapiewünschen der betroffenen Person erfüllt den Stra
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