Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 0, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Einführung in das Studium mittelalterlicher Geschichte: Königliche Herrschaft ohne Staat - die Ottonen, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Hausarbeit zu dem Thema "Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren" möchte ich auf einige Punkte eingehen, welche die im Thema formulierte These untermauern. Dazu sollen vor allem die Motive für die Gründung von sogenannten Hausklöstern, sowie deren Funktion und Bedeutung untersucht werden. Auf Grund der Tatsache, dass die beiden Frauenklöster und -Stifte Gandersheim und Quedlinburg unter den Ottonen eine besondere Rolle gespielt haben, möchte ich meine Aussagen am Beispiel dieser Klöster ausführen. Eine zentrale Frage im Zusammenhang mit den Klöstern ist für mich, welche Rolle das Gebetsdenken für die adligen Familien und Königsfamilien gespielt hatte. Wichtige Informationen zu diesem Thema geben die Quellen Widukind von Corvey und Thietmar von Merseburg, besonders dann, wenn es um Geschehnisse im Zusammenhang mit bestimmten Personen geht. Zum Beispiel stützt Widukind von Corvey die These, dass Heinrich I. sich in Quedlinburg hat begraben lassen.
"Translatum est autem corpus eius a filiis suis in civitatem quae dicitur Quidilingaburg et sepultum in basilica sancti Petri ante altare cum planctu et lacrimis plurimarum gentium."
Als Quelle ist Widukinds Sachsengeschichte insofern interessant, als dass Widukind sie in zeitlicher Nähe zum Tod Heinrichs I. 936 verfasst hat und sogar Mathilde, der Tochter von Otto I., gewidmet hatte. Aber nicht nur die erzählenden Quellen geben Aufschluss über mittelalterliche Klöster und deren Gemeinschaften, sondern auch die Urkunden, welche häufig in den Klöstern ausgestellt wurden. Von mehr als zwei Dritteln der Herrschaftsaufenthalte in Reichsabteien erfährt man durch Urkundenausstellungen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Aufenthalte der Könige und Kaiser in Reichsklöstern überwiegend dem Zweck der Rechtsgeschäfte und der Ausstellung von Urkunden dienten. Jedoch hatten die Klöster und Abteien neben politischen Funktionen auch kirchliche Funktionen, wie etwa Gebetsverbrüderung, Königskanonikat oder Memorialstiftungen. Neben den Urkunden gibt es auch weitere Zeugnisse von Herrscheraufenthalten, etwa Münzen oder Inschriften.
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