>Dass Brecht es nicht so genau nimmt mit dem geistigen Eigentum, das weiß doch jedes Kind. Natürlich klaut er - aber er klaut mit Genie, und darauf kommt es an.<<" Lotte Lenya, die Ehefrau von Kurt Weill, Komponist der "Dreigroschenoper", formuliert hier treffend, was die Rezeptionsgeschichte der "Dreigroschenoper" grundlegend mitbestimmte: Die Frage nach den Urheberrechten. Seit Alfred Kerr Bertolt Brecht am 03.05.1929 im Berliner Tageblatt vorwarf, er habe widerrechtlich Villon-Balladen in der Übersetzung Karl Klammers plagiiert, riss die Frage nach Brechts geistigem Eigentum an der "Dreigroschenoper" nicht ab. Mit der vorliegenden Hausarbeit soll nun der Frage nachgegangen werden, ob Kerrs Vorwurf gerechtfertig war und Brecht "schamlos" von anderen abschrieb, oder aber ob Brecht seine Vorlagen so gravierend umgestaltete, dass ihm Originalität bescheinigt werden kann. Der Schwerpunkt soll dabei auf dem Vergleich der Brechtschen "Dreigroschenoper" mit der englischen Vorlage "The Beggar's Opera" von John Gay liegen. Welche Rolle spielte dieses Werk für Brecht? War es wirklich Vorlage oder vielmehr nur Anregung für ein neues Stück?" />