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Organisation der Polizei (DDR)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 37. Kapitel: Volkspolizei-Bereitschaft, Freiwillige Helfer der Volkspolizei, Dienststelle Blumberg, Munitionsbergungsdienst der DDR, Volkspolizei See, Transportpolizei, 9. Volkspolizei-Kompanie, Kasernierte Volkspolizei, Hauptverwaltung Seepolizei, Zentrale Kräfte Schutzpolizei, Hauptverwaltung Ausbildung, Deutsche Grenzpolizei. Auszug: Als Freiwillige Helfer der Volkspolizei (FH) wurden Zivilpersonen im Dienst der Deutschen Volkspolizei (DVP) in der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnet. Diese offiziell Freiwilligen wirkten nach amtlicher Lesart an der aktiven "Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht" im Polizeidienst mit und leisteten somit nach amtlicher Definition "ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Festigung des Sozialismus auf deutschen Boden". Ihr sowjetisches Pendant waren die Angehörigen der freiwilligen operativen Komsomolbrigaden der sowjetischen Miliz. Einsatzgebiet der FH war im Besonderen die erzieherische Einflussnahme in den Wohngebieten, in Betrieben und Kollektiven, sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Entwicklung des Rechtsbewusstseins des Bürgers der DDR. Das primäre Aufgabengebiet erstreckte sich auf aktive Aufdeckung von Straftaten, Grenzverletzungen, Rechtsgutverletzungen sowie deren Ursachen und begünstigenden Bedingungen, deren Verfolgung zumeist durch reguläre Kräfte der Volkspolizei gewährleistet wurde. Erkennungsmerkmal war eine rote Armbinde am linken Oberarm. Die Gründung erfolgte am 25. September 1952. Am 30. September 1990 wurde die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit Freiwilliger Helfer der VP mit dem "Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei" des Ministerrates der DDR außer Kraft gesetzt. Die ersten Bewerber als freiwillige Helfer für die Volkspolizei, FDJ-Mitglieder im sogenannten Ehrendienst für Deutschland (15. September 1952)Anfang 1952 hatte die SED ihre Machtstellung gefestigt. Es erwies sich aber als erforderlich, den Kontakt der Staatsorgane zur breiten Bevölkerung zu vertiefen, um "die Werktätigen stärker in die staatliche Arbeit einzubeziehen". In diesem Zusammenhang wurde das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 erlassen. An die Stelle
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