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Soziale Risiken waren in der Schweiz lange Zeit nicht ausreichend versichert. Ein Teil der Bevölkerung blieb im Bedarfsfall vom Ermessen der Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden abhängig. Besonders arbeitslose, kranke oder verarmte Personen wurden in geschlossene Anstalten eingewiesen statt finanziell unterstützt. Die Gesetze ermöglichten es, solche administrativen Versorgungen mit «Arbeitsscheu», «Liederlichkeit» und «Trunksucht» zu begründen. Mit diesen moralisierenden Kategorien wiesen die Behörden die Schuld für die Versorgungen den Betroffenen zu. In den untersuchten Kantonen Freiburg, Schwyz, Waadt und Zürich hatten die getroffenen Massnahmen ausdrücklich den Zweck, zu disziplinieren und zu bestrafen.
Erscheint im Juli