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Opferstatus und Geschlecht

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In der Schweiz garantiert seit 1993 das Opferhilfegesetz Gewaltopfern staatlich finanzierte Unterstützung. Personen, die durch eine Straftat in ihrer Integrität beeinträchtigt werden, soll bei der Überwindung der Folgen von Gewalthandlungen geholfen werden. Obwohl weibliche und männliche Personen in vergleichbarem Ausmass von Gewalt betroffen sind, sind die auf der Grundlage des Opferhilfegesetzes beratenen Menschen in drei Vierteln der Fälle weiblich. Wie kann dieser Unterschied erklärt werden? Machen Gewaltwiderfahrnisse Frauen zu Opfern und Männer nicht? Die Autorin geht diesen Fragen nach. Sie rekonstruiert Entstehung und Umsetzung der staatlichen Opferhilfe in der Schweiz von 1978 bis 2011. Dabei arbeitet sie heraus, wie der Opferstatus in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess geschaffen wird und welche geschlechterkulturellen Praktiken einfliessen.Die Studie bietet breit angelegte Einblicke in den gesamtschweizerischen politischen und medialen Diskurs rund um Entstehung und Ausgestaltung des Opferhilfegesetzes sowie vergleichende Fallanalysen der Umsetzung des Opferhilfegesetzes in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft und Bern.
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