Ökonomische Instrumente im Kontext der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
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Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 1, 7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Grundlagen der Umweltpolitik und Umweltökonomie, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Europa leidet allgemein nicht an Wasserknappheit. Jedoch ist die Qualität der Gewässer nicht in allen Gebieten zufrieden stellend. Wasser bildet eine Grundlage des Lebens und stellt eine wichtige Ressource für den Menschen dar. So sind Landwirtschaft, Fischerei, Energieerzeugung, Industrie, Verkehr und Tourismus vom Wasser abhängig und somit bildet Wasser auch eine Grundlage des Wohlstands in Europa.
Im globalen Kontext ist Wasser eine knappe Ressource. Die Vereinten Nationen riefen daher das Jahr 2003 zum "Internationalen Jahr des Süßwassers" aus (begründet in der Resolution 55/196), um auf eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2000 trat nach fünfjährigem Diskussions- und Konsultationsprozess am 22. Dezember die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (WRRL) in Kraft. Ziel der WRRL ist die Erreichung eines "guten Zustands" für alle Gewässer im europäischen Raum. Die unterschiedlichen Gesetzgebungen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sollen vereinheitlicht werden und eine neue Phase der modernen Gewässerpolitik eingeleitet werden. So bildet die WRRL eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften und bietet einen medienübergreifenden Ansatz.
Mit der WRRL sollte ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der die Binnenoberflächengewässer, das Grundwasser und die Übergangs- und Küstengewässer einbezieht. Die Qualität der Gewässer soll sich nicht nur nicht weiter verschlechtern, sondern auch verbessern. Dies soll durch Schutz-, Verbesserungs- und Sanierungsaufgaben sichergestellt werden. Ein weiterer Kernpunkt der WRRL ist eine Kostendeckung der Wasserdienstleistung zu erreichen. Dies bedeutet, dass nach dem Verursacherprinzip einzelne Wirtschaftszweige einen Beitrag zur Kostendeckung der Wasserdienstleistung leisten. Hier findet eine Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten unter dem Einsatz wirtschaftlicher Instrumente statt. Hiermit sollen Anreize für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit der Ressource Wasser geschaffen werden. Dies stellt eine der wichtigsten Neuerungen im Wasserrecht dar.
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