Öffentliches Wettbewerbsrecht
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Das Wirtschaftsrecht ist im Zuge der europäischen Integration zunehmend auf den Binnenmarkt und damit auf einen freien Wettbewerb ausgerichtet worden. Die Kontrollen von Beihilfen, öffentlichen Vergaben, von Kartellen, Missbrauch und Fusionen wurden intensiviert, Wettbewerbsprivilegien öffentlicher Unternehmen abgebaut. Der Wettbewerbsgedanke hielt in Bereichen der Daseinsvorsorge Einzug, als im Energie-, Telekommunikations-, Post- und Bahnrecht Entgelte, Netzzugänge und Universaldienste zu regeln, Infrastrukturen zu sichern waren. Die öffentliche Hand nutzte vermehrt das Abgabenrecht und Indienstnahmen, um Wettbewerb schonend zu lenken, Informationen, um ihn zu sichern. Der insbesondere durch das Unionsrecht geprägte Wettbewerbsbezug gab Rechtsgebieten, die schon seit längerer Zeit bestehen, eine neue Gestalt. Rechtliches Neuland wurde durch öffentliche Versteigerungen, handelbare öffentliche Rechte und im Schutz vor systemischen Risiken betreten. Es entstand ein wettbewerbsbezogenes Verwaltungsrecht und damit das Anliegen, die einschlägigen Regelungen in ihrem Wettbewerbsbezug zu analysieren.
Das vorliegende Buch ist ein Gemeinschaftswerk, das sich diesem Anliegen widmet. Es sucht das Recht, mit dem die öffentliche Hand auf den Wettbewerb einwirkt, mit dem Begriff Öffentliches Wettbewerbsrecht zu fassen und in vier Bereichen zu systematisieren: dem rechtlich gesicherten, ermöglichten, gelenkten und geschaffenen Wettbewerb. Der zentrale Gedanke des Öffentlichen Wettbewerbsrechts ist die Wettbewerbsneutralität - als leitender Grundsatz und subjektives Recht. Das Werk beruht auf Erkenntnissen, die die elf Autoren auf und im Anschluss an insgesamt vier Tagungen erarbeitet haben. Die Grundlagen des Öffentlichen Wettbewerbsrechts konnten so in einem gemeinsamen Beitrag aller elf Autoren (§ 4) zusammengefasst werden - ein Versuch, auch in der Form etwas Neues zu wagen.
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