Öffentliche Kulturförderung und Welthandelsrecht
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Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit den Grenzen von öffentlicher Kunstförderung und Medienregulierung in Zeiten internationaler Wirtschaftsintegration:
Staatliche Kulturförderung ist vielfach in den Verdacht geraten, lediglich die wirtschaftlich bedeutsamen nationalen Kulturgüterindustrien zu protegieren. In der Tat gerät die gezielte Förderung "einheimischer" Kunst immer wieder in Konflikt mit dem Recht der WTO, das freien und diskriminierungsfreien Welthandel sichern soll. Vor diesem Hintergrund haben die Befürworter staatlicher Fördertätigkeit die Verabschiedung einer UNESCO-Konvention betrieben, die staatlichen Spielräume bei der Kunstförderung gegen die Beschränkungen des Welthandelsrechts sichern und der Besonderheit der "Ware Kultur" Rechnung tragen soll.
Das vorliegende Werk untersucht, inwieweit in Zeiten eines liberalisierten Welthandels noch ein Recht des Staates zur Kulturförderung besteht. Es fragt nach der Ratio hinter der staatlichen Intervention in den Markt, arbeitet deren welthandelsrechtlichen Grenzen heraus und entwickelt Lösungsansätze für den Konflikt.
Dabei wird analysiert, inwieweit das WTO-Recht der Verfolgung legitimer staatlicher Regelungsziele Rechnung tragen kann. Zudem untersucht der Autor, welche Folgen das Aufeinandertreffen zweier völkerrechtlicher Systeme hat: UNESCO-Konvention und WTO-Verträge illustrieren das Dilemma einer voranschreitenden Fragmentierung des Völkerrechts. Die Arbeit betrachtet, inwieweit eine Harmonisierung beider Vertragsordnungen dieser Gefahr entgegenwirken kann und geeignet ist, unter Stärkung der Legitimation beider Regelungssysteme Spielräume für öffentliche Kulturförderung zu wahren.
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