Öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre in Übernahmesituationen
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Inwieweit können die Zielgesellschaft und ihre Aktionäre Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an sie selbst gerichtet sind? Können sie Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde gegebenenfalls auf eine Verletzung ihrer Grundrechte stützen? Wie sind sie am Verfahren vor der BaFin zu beteiligen? Wie ist es um ihren einstweiligen Rechtsschutz bestellt? Diese und viele andere praxisrelevante Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre in Übernahmesituationen sind auch mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) im Wesentlichen noch ungeklärt. Klar gegliedert in einen materiell-rechtlichen und einen auf diesem aufbauenden verfahrensrechtlichen Teil, untersucht und erläutert die Arbeit daher unter anderem Fragen wie die Beschwerdebefugnis Dritter im Übernahmerecht, die Übertragbarkeit kartellrechtlicher Beschwerdegrundsätze auf das Verfahren nach dem WpÜG oder die Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der BaFin. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form von Leitsätzen anschaulich dargestellt.
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