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Quelle: Wikipedia. Seiten: 148. Nicht dargestellt. Kapitel: Oberleitungsbus, Geschichte des Oberleitungsbusses, Drehscheibe Unterburg, Duo-Bus, Turmwagen, Drehscheibe Longwood, Drehscheibe Christchurch. Auszug: Ein Oberleitungsbus - auch Oberleitungsomnibus, Obus, O-Bus, Trolleybus, Trolley oder veraltet gleislose Bahn genannt - ist ein elektrisches Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr. Er ist wie ein klassischer Stadtlinienbus aufgebaut, wird im Gegensatz zu diesem nicht von einem Verbrennungsmotor, sondern von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben. Seinen Fahrstrom bezieht er - ähnlich einer Straßenbahn - mittels Stromabnehmern aus einer über der Fahrbahn gespannten Oberleitung. O-Busse sind somit spurgebunden, aber nicht spurgeführt. Die Bezeichnung Oberleitungsbus wird dabei synonym sowohl für das Fahrzeug selbst als auch für die dazugehörige Infrastruktur verwendet. Die ersten Anlagen wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts eröffnet, weltweit existieren derzeit 314 Oberleitungsbus-Betriebe in 47 Staaten. Überwiegend sind sie in Mittelosteuropa, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, der Volksrepublik China, Nordkorea, Italien und der Schweiz anzutreffen. Um die 550 Netze wurden wieder stillgelegt, überwiegend in der westlichen Welt, wo der Oberleitungsbus in den 1950er- und 1960er-Jahren seine Blütezeit erlebte. In 29 Ländern verkehren heute gar keine Oberleitungsbusse mehr. Eine ausführliche Darstellung dieser Entwicklung findet sich im Hauptartikel Geschichte des Oberleitungsbusses. Grundsätzlich ist der Oberleitungsbus den Kraftfahrzeugen zuzurechnen. Dennoch stellt er eine Mischform zwischen einer spurgebundenen Bahn, das heißt einer Eisenbahn oder Straßenbahn, und einem Omnibus dar. Dies macht sich auch juristisch bemerkbar - in den nationalen Rechtsgebungen wird er zumeist als Eisenbahn behandelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn juristisch nicht zwischen Eisenbahnen und Straßenbahnen unterschieden wird, wie dies in den meisten Ländern üblich ist. Andernfalls gilt der Oberleitungsbus rechtlich als Straßenbahn. In Deutschland gilt beispielsweise für den Betrieb von Oberleitungsbussen sowohl die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenba
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