Objektive Marktzugangsbeschränkungen im Taxengewerbe aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
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Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG), die bislang mit der Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet wird. Bardarsky weist nach, daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht der von ihm vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß, was bei § 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge, begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin, die weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen, sowie Erfahrungen aus den USA und 250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß § 13 IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.
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