Ns-Prozess
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 69. Kapitel: Waldheimer Prozesse, Auschwitzprozesse, NS-Prozesse, Eck-Prozess, Neuengamme-Hauptprozess, Bergen-Belsen-Prozess, Fliegermorde, Eichmann-Prozess, Karl Eberhard Schöngarth, Hans-Joachim Rehse, Ravensbrück-Prozesse, Wilhelm Harster, Sobibor-Prozess, Paul Reckzeh, Franz Murer, Überleitungsvertrag, Harald Heyns, Alexander Löhr, Belzec-Prozess, Stutthof-Prozesse, Kurt Asche, Heinrich Boere, Treblinka-Prozesse, Majdanek-Prozess, Sachsenhausen-Prozess, Lothar Weirauch, Ulmer Einsatzgruppen-Prozess, Gertrud Lehmann-Waldschütz, Zentrale Rechtsschutzstelle, Franz Novak, Erhard Kroeger, Leo Katzenberger, Curiohaus-Prozesse, Werner Holländer, Klaas Carel Faber, Heinz Barth, Krakauer Auschwitzprozess, Franz Fischer, Horst Fischer, Kuno Callsen, Justiz und NS-Verbrechen, Ferdinand aus der Fünten, Willy Lages, Petergruppe, Eisenerz-Prozesse. Auszug: Als NS-Prozesse bezeichnet man in einer verbreiteten Kurzform die Strafprozesse zu Verbrechen des Nationalsozialismus. Einen Teil davon bezeichnet man oft auch als Kriegsverbrecherprozesse. Die juristische Verfolgung von in der Zeit des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen war von den Alliierten im Kriegsverlauf beschlossen worden und begann sofort nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Dachauer Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten begannen bereits am 15. August 1945 im Internierungslager Dachau, auf dem Gelände des ehemaligen KZ Dachau. Dabei kam zur Sprache, dass in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern Kriegsgefangene misshandelt und getötet worden waren, auch durch Menschenversuche. Die Nürnberger Prozesse fanden zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im Justizpalast Nürnberg statt. Der einleitende Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher fand vor einem eigens eingerichteten Internationalen Militärtribunal (IMT) statt, die zwölf Folgeprozesse wurden hingegen von US-Militärgerichten durchgeführt. Bis dahin hochrangige Militär- und Regierungsangehörige Deutschlands und Österreichs, ähnlich auch Japans, wurden wegen Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt und meist verurteilt. Dabei wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen, nach denen zehntausende Folgeverfahren gegen untergeordnete Einzeltäter durchgeführt wurden, die unter deutscher Besatzung an Verbrechen verschiedener Art beteiligt waren. Diese Folgeprozesse wurden schon nach wenigen Jahren in vielen Bereichen der nationalstaatlichen Justiz jener Staaten überlassen, auf deren Gebieten die jeweiligen Verbrechen stattgefunden hatten, da sie zwischen 1939 und 1945 vom Deutschen Reich und Kaiserreich Japan besetzt oder angegriffen worden waren: Darunter waren Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Jugoslawien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und U
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