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Normen als tatsächliche Umstände

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Mit seinem Urteil in der Rechtssache Nikiforidis hat der EuGH im Jahre 2016 bestätigt, dass im internationalen Vertragsrecht über Art. 9 Rom-I-Verordnung nur Eingriffsnormen des Forumstaates und des Erfüllungsstaates Beachtung finden. Eingriffsnormen anderer Herkunft können jedoch innerhalb des auf den Vertrag anwendbaren Rechts als "tatsächliche Umstände" berücksichtigt werden. Alexander Kronenberg stellt das Konzept dieser sachrechtlichen Berücksichtigung auf ein breiteres Fundament, das neben einer Analyse des Art. 9 Rom-I-Verordnung auch die grundrechtliche Dimension in den Blick nimmt. Zudem prüft er, inwieweit die Lösungen der deutschen Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Rom-I-Verordnung auf das heute geltende Recht übertragbar sind, und entwickelt ein Gesamtkonzept der sachrechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen.
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