Normativ-rezeptive Kompetenzzuweisung und Grundgesetz
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Vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Erosion der den Ländern zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen hat sich die Föderalismusreform von 2006 um eine Stärkung der Legislativzuständigkeiten der Bundesländer bemüht. Hierzu hat der verfassungsändernde Gesetzgeber einzelne Regelungsgegenstände mit spezifisch regionalem Bezug in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder überführt. Rechtstechnisch sind diese Kompetenzverlagerungen u.a. dadurch umgesetzt worden, dass dem bisherigen Katalog des Art. 74 Abs. 1 GG geeignete Einzelmaterien entnommen und der Residualkompetenz der Länder unterstellt worden sind. Die auf diese Weise auf die Länder übertragenen Gesetzgebungsbefugnisse hat der verfassungsändernde Gesetzgeber in weitem Umfang normativ-rezeptiv formuliert.
Exponent einer solchen normativ-rezeptiven Technik der Zuständigkeitsbezeichnung ist die 2006 geschaffene Kompetenz der Länder für das "Recht der Spielhallen". Um die Bestimmung von Inhalt und Umfang dieser Gesetzgebungszuständigkeit und um deren Abgrenzung von der Kompetenz für das gewerbliche (Geld-) Gewinnspiel, die in der konkurrierenden Zuständigkeit für das "Recht der Wirtschaft" verblieben ist, ist zwischenzeitlich ein Konflikt zwischen Bund und Ländern entstanden. Die hiermit verbundenen Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Studie.
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