Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
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Nach wie vor bestimmen die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und bundesrechtliche Bestimmungen viele kommunalpolitische Diskussionen.
Eine große Dynamik bei den Entwicklungen im Elementarbereich liegt derzeit in der mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 wirksam gewordenen Beitragsfreiheit für den Besuch des Kindergartens ab drei Jahren, den in den Einrichtungen umzusetzenden Bestimmungen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung und nicht zuletzt auch in den Auseinandersetzungen über die finanzielle Beteiligung des Bundes und Landes an den Kosten der Elementarerziehung.
Der Kommentar befasst sich sowohl mit den pädagogischen als auch den organisatorischen und finanziellen Aspekten und ermöglicht eine zielsichere Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Dazu wurde der Anhang in seinem fachlichen Teil nochmals aktualisiert und erweitert.
Der ideale Praxis-Kommentar für Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Kindertagesstätten, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Aus- und Fortbildungsinstitute, Gerichte, Rechtsanwälte, alle mit der Kindererziehung, -betreuung oder -bildung befassten Institutionen und Personen. Selbstverständlich können auch interessierte Eltern großen Nutzen aus dem Kommentar ziehen, wenn sie sich umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Kindertagesstätten in Niedersachsen informieren möchten.
Karl-Heinz de Wall, in seiner aktiven Dienstzeit Bereichsleiter für Berufliche Bildung an einer Kreisvolkshochschule, befasst sich seit vielen Jahren mit sozialen Fragestellungen und Entwicklungen.
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