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Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit

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Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) betrifft zwei Aspekte der öffentlichen Verwaltung: den Ausbau von E-Government bzw. die Digitalisierung der Verwaltung sowie den notwendigen Schutz der Informationssicherheit. Das NDIG verbindet als (bisher) einziges Landesgesetz diese Aspekte in einem Gesetz. Der E-Government-Teil des NDIG ist für nahezu alle Behörden Niedersachsens relevant. Die Behörden müssen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sämtliche Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder bis Ende 2022 digital anbieten. Der enge Bezug zum Verwaltungsverfahrensrecht (z. B. kann § 3 a VwVfG bei der Ausführung von Landesrecht kaum noch ohne den Blick auf § 4 NDIG angewendet werden) wird aufgezeigt. Der Informationssicherheitsteil des NDIG betrifft sämtliche Behörden Niedersachsens. Da sie ständig steigenden Gefahren durch Cyberangriffe, u. a. mit Verschlüsselungstrojanern, ausgesetzt sind, denen sie begegnen müssen, besteht Handlungsbedarf in der gesamten mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsens. Wegen der neuartigen Grundrechtseingriffe des NDIG zum Schutz der Informationssicherheit stellen sich dabei besondere rechtliche Schwierigkeiten, zu denen bisher sehr wenig veröffentlicht worden ist. Das Werk Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) hilft den Behörden Niedersachsens (Ministerien, Fachbehörden, Kammern), Kommunen, Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen, IT-Dienstleistern, Amtsgerichten, und Verwaltungsgerichten, diesen Herausforderungen mit praxisgerechten, verständlichen Kommentierungen gerecht zu werden. Dr. Dennis Miller, Ministerialrat beim Niedersächsischen Landtag und Michael Zickler, Oberregierungsrat, LL.M. (Cornell), Mag. jur., Dipl.-Kfm. (FH), Referent in der Stabsstelle CIO im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

42,90 CHF