Nicht-monetäre Entlohnung von Gefangenenarbeit
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Mit der Neuregelung des § 43 Strafvollzugsgesetz ist etwas völlig Neues eingeführt worden: Die Entlohnung der Gefangenenarbeit enthält nunmehr eine nicht-monetäre Komponente. Der Autor untersucht die theoretischen Grundlagen dieser Neuheit und ordnet sie in den straf- und strafvollzugsrechtlichen Kontext ein. Er stellt eine praktikable Anwendung der komplizierten Vorschrift vor und schließt seine Arbeit mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung aus der rheinland-pfälzischen Vollzugspraxis ab.
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