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Neuregelungen der Abschreibungsmöglichkeiten durch die Unternehmensteuerreform 2008

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 17. August 2007 veröffentlichte Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden u.a. die Abschreibungsmöglichkeiten zum 1. Januar 2008 erheblich eingeschränkt. Im Steuerrecht wird anstelle von "Abschreibung" der Ausdruck "AfA", d.h. Absetzung für Abnutzung, verwendet. Im Handelsrecht ist dagegen die Rede von "Abschreibung". In den bisherigen und neuen §§ 7 ff. EStG sind die Vorschriften zur AfA geregelt. Abzuschreiben sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Nach der dynamischen Bilanztheorie besteht der Zweck der AfA in der Verteilung des Aufwands für das Wirtschaftsgut auf die Perioden der wirtschaftlichen Nutzung. Die Unternehmensteuerreform 2008 ist im Kontext einer standortorientierten Steuerpolitik anzusiedeln. D.h. Senkung der Steuersätze bei Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (BMG). Zu den Zielen zählen u.a. Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Entlastung der Unternehmen und Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands. Systematisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts sind nachrangig. Der Wegfall der degressiven AfA, die Neuregelung von § 6 Abs. 2 EStG und die Einführung von § 6 Abs. 2a EStG stellen Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform dar. Der neue Investitionsabzugsbetrag, der an die Stelle der Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. tritt, soll wie bisher eine steuerliche Entlastung für kleine und mittlere Betriebe darstellen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel die neuen Abschreibungsmöglichkeiten, die sich durch die Unternehmensteuerreform ergeben, darzustellen und einzelne Aspekte kritisch zu würdigen. Besonderes Augenmerk gilt den Auswirkungen des Wegfalls der degressiven AfA, den neuen Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und den Änderungen des § 7g EStG.
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26,50 CHF