Neuregelung der Umsatzrealisierung nach IFRS und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen
BücherAngebote / Angebote:
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Sigmaringen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben sich zur weltweit führenden Rechnungslegungsnorm für kapitalmarktorientierte Unternehmen entwickelt. Doch die rasante Weiterentwicklung und immer umfangreichere Überarbeitungen des Regelwerks stellen die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen vor große Herausforderungen.
Derzeit arbeitet das International Accounting Standards Board (IASB) an zahlreichen Projekten, um die angestrebte Konvergenz zwischen IFRS und US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) weiter voranzutreiben. Hierbei sind allerdings tief greifende Änderungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften vorgesehen, weshalb ERNST & YOUNG sogar von einem erneuten Versionswechsel - "IFRS 3.0" - spricht.
Mit am gravierendsten dürfte sich das gegenwertig noch nicht finalisierte Projekt "Revenue Recognition" auf die künftigen IFRS-Abschlüsse auswirken. Obwohl die Umsatz- und Gewinnrealisierung zu einem der bedeutendsten Bereiche der Rechnungslegung zählt, existieren diesbezüglich bislang nur unzureichende Vorschriften nach IFRS. Neben Regelungsinkonsistenzen und -unschärfen weist der zentrale Standard zur Ertragsvereinnahmung bei der buchhalterischen Beurteilung von Mehrkomponentenverträgen zum Teil erhebliche Regelungslücken auf. Um diese zu schließen, greifen viele Unternehmen derzeit auf die deutlich detaillierteren und somit nur schwer durchschaubaren Vorschriften der US-GAAP zurück. Das zunehmend "undurchsichtige Normendickicht" sowie die erheblichen bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume im Bereich der Umsatzrealisation, haben in der Vergangenheit bereits vermehrt zu Bilanzierungsfehlern und Betrugsdelikten geführt.
Hinzu kommt, dass durch die unterschiedlichen Vorschriften keine einheitli
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen