Neuere Entwicklungen im deutschen, europäischen und internationalen Gesellschaftsrecht
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Mit dem faktischen Vorrang, den die Rechtsprechung des BGH der Existenzvernichtungshaftung einräumt, und Urteilen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, die zu einer Zuwendung zur Gründungstheorie zwingen, scheint das Ende des Kapitalersatzrechts gekommen zu sein. Aber der Schein trügt. Die Rechtsprechung des BGH ist mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Und diejenige des EuGH schränkt die Anwendbarkeit des Kapitalersatzrechts tatsächlich nicht ein. "Der Aufstand der Makulatur" dauert an.
Mit der vorliegenden Arbeit leistet der Autor einen Beitrag zu der aktuellen Diskussion um den Gläubigerschutz bei deutschen und ausländischen Gesellschaften.
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