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Neue Strukturen für den Schutz Geistigen Eigentums im 19. Jahrhundert

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Die technische und wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert machte auch den Schutz geistiger Güter erforderlich. Zunächst behandelte man einzelne Schutzgebiete - wie etwa das Patent- und Urheberrecht - getrennt. Der Bonner Oberbergrat Rudolf Klostermann war der erste, der in seinem Hauptwerk von 1867 die Schutzgüter des geistigen Eigentums systematisch untersuchte und dieses als einheitliches Ganzes erfasste. Das vorliegende Buch folgt einem ideengeschichtlichen Ansatz und arbeitet die Vorreiterrolle von Klostermanns Werk für die Forschung seiner Zeit heraus. Deutlich wird dabei auch, dass seine Untersuchung nicht ausschließlich der wissenschaftlichen Durchdringung des Stoffes diente, sondern auch wirtschaftliche Interessen förderte.
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