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Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

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Immaterielle Vermögensgegenstände wurden schon vor 30 Jahren als "ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Körperlichkeit und der korrespondierenden Flüchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geändert. Aus Gründen der Objektivierung und des auf dem Gläubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips dürfen bisher nur immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden, deren Wert am Markt festgestellt wurde, die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, oder die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind (§ 248 (2) HGB). Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Vermögen, als auch ein Verstoß gegen das Vollständigkeitsprinzip (§246 S. 1 HGB).Vor allem durch den Wandel von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer werdender Teil des Vermögens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008 entgegentreten, indem das Aktivierungsverbot des § 248 (2) HGB eingeschränkt wird. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens fallen damit unter das Vollständigkeitsgebot des § 246 (1) HGB.Ziel der Studie ist eine kritische Darstellung der Neuregelungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände im Hinblick darauf, ob die Absichten des RegE erfüllt werden und inwieweit eine Angleichung an IFRS erfolgt. Beginnend mit Begriffsdefinitionen werden Ansatz- und Bewertungsregeln sowie Ausweisvorschriften hinterfragt. Anschließend werden steuerliche Implikationen analysiert, wobei der Fokus auf den zu passivierenden latenten Steuern und den diesbezüglichen Neuregelungen liegt. Die damit verbundene Ausschüttungssperre und die geforderten Anhangangaben werden kritisch durchleuchtet. Sich dabei ergebende Besonderheiten der Konzernrechnungslegung sind ebenfalls Gegenstand der Studie. Die Ausführungen werden jeweils mit der bereits praktizierten Regelung nach IFRS/IAS verglichen. Ein Bezug zur Praxis erfolgt außerdem über eine umfangreiche Studie zu der bisherigen Bilanzierungspraxis in IFRS-Abschlüssen, dabei bildet die Aktivierung von Entwicklungskosten in der Automobilbranche den Schwerpunkt. Zahlreiche graphische Auswertungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen Rechtslage sowie der neuen Rechtslage und der Regelung nach IFRS/IAS runden die Studie ab. Nach einem kritischen Resümee endet die Studie mit einem Lösungsansatz zur Erhöhung der Informationsfunktion der Jahresabschlüsse und einem Ausblick.
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