Negligence
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Der Autor zielt auf eine dynamische Vergleichung der Probleme auf dem Gebiet des Rechts der unerlaubten Handlung, die sich in der Geschichte auf der einen Seite auf dem Kontinent Westeuropas, auf der anderen Seite im Bereich des common law dargeboten haben. Das allgemeine Konzept der unerlaubten Handlung als solche ist, soweit es den Kontinent anbelangt, eine Schöpfung des mittelalterlichen, namentlich des kanonischen Rechts. Auf der anderen Seite des Kanals geht die unerlaubte Handlung, die man als negligence anzudeuten pflegt, hauptsächlich auf das 19. Jahrhundert zurück, obwohl deren Wurzeln sich schon beträchtlich früher auffinden lassen. In beiden Rechtskreisen handelt es sich um eine Generalisierung schon seit Alters her bestehender Konzepte, die mit der Formulierung der alten Klagen geradewegs in Verbindung stehen. Dieser Prozeß der Generalisierung hat sich aber nicht unbehindert vollzogen. Gerade die Hürden und Schwierigkeiten auf dem Wege zur Generalisierung der alten Klagen und Konzepte bilden das zentrale Thema dieses Buches. Sie werden von voranstehenden Rechtshistorikern aus dem Bereich des deutschen, englischen, französischen, niederländischen und schottischen Rechts erläutert. Der Herausgeber, der schon früher in dieser Reihe einen Band über ungerechtfertigte Bereicherung veröffentlicht hat, ist für die Einführung aus rechtsvergleichender Sicht verantwortlich.
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