Naturschutzrechtliche Anforderungen in der Bauleitplanung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
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Die natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung
sind anspruchsvoll und wurden durch den Gesetzgeber nicht zuletzt aufgrund entsprechender europarechtlicher Vorgaben in den zurückliegenden Jahren weiter verstärkt. Zugleich haben die Nutzungskonflikte in den Freiräumen außerhalb der Siedlungsgebiete zugenommen. Außerdem ist in der Planungspraxis die schrittweise rechtliche Ausformung bislang offener Fragen des Natur- und Artenschutzrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten. Weitere Neuerungen sind erfolgt oder bereits absehbar.
Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Kaiserslautern hat am 15.3.2016 eine Tagung unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Kaiserslautern mit
dem Ziel veranstaltet, zum einen die in der städtebaulichen Planung relevanten naturschutzrechtlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie den Habitat- und Artenschutz zu beleuchten und Wege zu deren rechtskonformer Bewältigung aufzuzeigen und zum anderen die aktuellen Entwicklungen
auf Landes- und Bundesebene in den Blick zu nehmen.
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