NATO-Truppenübungsplätze zwischen Staatenimmunität und Gebietshoheit
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Deutschland beherbergt im Rahmen der NATO eine große Anzahl ausländischer Truppen. Deren Übungstätigkeit beeinträchtigt naturgemäß Bevölkerung und Umwelt. Die entstehenden Konflikte rufen nach rechtlicher Regelung, die dadurch erschwert wird, dass auf der einen Seite ausländische Hoheitsträger stehen. Spezialregelungen sind erforderlich, um völkerrechtliche Belange mit denen des deutschen Rechts zu koordinieren. Sie finden sich im NATO-Truppenstatut nebst Zusatzabkommen. Für den wichtigen Bereich des Bau- und Immissionsschutzrechts untersucht die Arbeit, inwieweit deutsches Recht bei baulichen Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte zur Anwendung gelangt. Dabei wird auch aufgezeigt, wie sich nach der deutschen Wiedervereinigung die Rechtslage verändert und aus deutscher Sicht verbessert hat.
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