Nationale Menschenrechtsinstitutionen
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Die Arbeit untersucht das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Sie analysiert vertieft ihre normativen Grundlagen und bestimmt die institutionellen Merkmale. Das Augenmerk liegt außerdem auf den völker- und staatsrechtlichen Bezügen. Die Untersuchung macht drei Vorschläge, wie das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Deutschland umgesetzt werden kann. Besondere Berücksichtigung findet dabei das im Jahre 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte. Einer Nationalen Menschenrechtsinstitution kommt bei der Geltungssicherung von Menschenrechtsstandards eine bisher wenig erkannte Bedeutung zu.
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