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Nachweisverordnung

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Aufgrund des Gesetzes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wird ab dem 1. April 2010 für gefährliche Abfälle die papiergebundene Nachweisführung durch ein elektronisches Verfahren abgelöst, das jetzt schon freiwillig genutzt werden kann. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung der Nachweis- und Registerführung, die alle Beteiligten in der Abfallwirtschaft rechtlich und praktisch vor neue Herausforderungen stellt, z. B. bei der qualifizierten Signatur. Der aktuelle neue Praxiskommentar zur Nachweisverordnung informiert Unternehmen, ihre Berater und die Verwaltung kompetent über die verfahrensrechtlichen und praktischen Anforderungen der Nachweis- und Registerführung. "Aus der Praxis für die Praxis" verfasst, berücksichtigt das Werk zahlreiche Hinweise und Anregungen aus der erzeugenden und entsorgenden Wirtschaft, den Umweltministerien, der Gewerbeaufsichtsverwaltung sowie den Bund-/Länder-Arbeitsgruppen.
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