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Nachrichtendienstliche Organisation (Deutschland)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Amt für den Militärischen Abschirmdienst, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Landesbehörde für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Kommando Strategische Aufklärung, Informations- und Kommunikationstechnikzentrum, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesamt für Verfassungsschutz Bremen, Feldnachrichtentruppe, Bundesverfassungsschutzgesetz, Amt für Militärkunde, Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, Bundesstelle für Fernmeldestatistik, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Computer Networks Operation. Auszug: Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Pullach bei München sowie in Berlin ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes und zuständig für die Auslandsaufklärung. Er wird, wie alle deutschen Dienste, vom Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft. Erst seit 1990 ist seine Tätigkeit durch ein Gesetz geregelt. Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt angegliederte Dienststelle und beschäftigt rund 6000 Mitarbeiter (Stand 2005). Innerhalb des Bundeskanzleramtes ist die Abteilung 6 für den BND zuständig, deren Leiter gleichzeitig Geheimdienstkoordinator ist. Der geplante Zuschuss aus dem Bundeshaushalt betrug für 2010 rund 478 Millionen Euro und für 2009 460 Millionen Euro. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst in Deutschland und damit zuständig für die Beschaffung sicherheits- und außenpolitisch relevanter Erkenntnisse aus dem Ausland bzw. über das Ausland (§ 1 Abs. 2 BND-Gesetz). Er darf hierzu nachrichtendienstliche Mittel, wie zum Beispiel Observation, Legendierungen und Tarnkennzeichen, anwenden. Im Unterschied zu den Auslandsgeheimdiensten einiger anderer Staaten hat der BND nach § 2 des BND-Gesetzes grundsätzlich keine polizeilichen Exekutivbefugnisse, ist also z. B. nicht zur Durchführung von Festnahmen berechtigt. Seit Anfang 2009 ist der BND nicht mehr in acht, sondern in die folgenden zwölf Abteilungen unterteilt. Durch die Abteilung GL fließen alle Informationen des Dienstes. Sie ist für die Koordinierung und Steuerung der Produktionsprozesse des BND zuständig und stellt auch eine Schnittstelle zum Nachrichtenwesen der Bundeswehr dar. Der Beauftragte des BND für besondere Krisenlagen ist dieser Abteilung zugeordnet und koordiniert das Krisenmanagement, zum Beispiel bei einer Gefährdung deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Diese Abteilung berichtet der Bundesregierung und Obersten Bundesbehörden. Die Abteilung UF liefert den produzierenden Abteilungen LA, L
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