Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
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Zur Neuauflage von Band 11
Das Erbrecht ist vom Normenbestand eine eher statische Materie. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922?2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen.
Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass sowie zum Pflichtteilsrecht.
Herausgearbeitet werden die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO).
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
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