Möglichkeiten und Grenzen einer Anwendung der Zweckübertragungstheorie im Erfinder-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht
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Aufgabe der Arbeit ist es zu prüfen, ob eine im Urheberrecht normierte, dem materiellen Schutz des Urhebers dienende und in Zweifelsfragen über Art und Umfang der Rechtseinräumung anzuwendende Auslegungsregel, die Zweckübertragungstheorie, auch auf das Erfinder-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht übertragen werden kann.
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