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Mit Recht gegen rechts

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Erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte begann 2016 zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren gegen dieselbe Partei: Der Bundesrat hatte beim Verfassungsgericht beantragt, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als verfassungswidrige Organisation zu verbieten. Erst 13 Jahre zuvor war der erste NPD-Prozess geplatzt, weil die Partei von V-Männern der Inlandsgeheimdienste unterwandert gewesen war. Dies galt auch schon für die in den 1950er Jahren aktive Sozialistische Reichspartei (SRP), deren Auflösung die Verfassungsrichter 1952 dennoch angeordnet hatten. Anhand dieser beiden Parteien untersucht Peter Maxwill die Entwicklung des Parteienverbots und des organisierten Rechtsextremismus in der Bundesrepublik nach 1945. Die Studie zeigt, dass es weniger Gerichte und Gesetze waren, die den Verlauf von Verbotsverfahren geprägt haben - sondern vor allem die Debatten unter Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern.
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