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Mindestlohnausnahme für Zeitungszusteller?

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Gebietet die Pressefreiheit eine Ausnahme von einem branchenübergreifenden Mindestlohn für Zeitungszusteller? Diese Frage beantwortet das im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erstellte Rechtsgutachten mit "nein". Dabei werden sowohl die sektoralen Mindestlohninstrumente (AEntG, AÜG, etc.) als auch der Regierungsentwurf eines gesetzlichen Mindestlohns dargestellt. Mit Blick auf die rechtstatsächlichen Auswirkungen für Verlage und Zustellgesellschaften - insbesondere die Steigerung der Vertriebskosten und die Umstellung von einem Stück- auf ein Stundenlohnmodell - wird gezeigt, dass diese einem Mindestlohn auch dann nicht entgegenstehen, wenn dieser im Einzelfall wirtschaftliche Existenzen bedrohen sollte. Der Stellenwert der Pressefreiheit wird durch das Mindestlohngesetz nicht geschmälert, auch sind kollektivvertragliche Übergangslösungen zulässig. Vielmehr handelte man die Pressefreiheit mit kleiner Münze und wertete sie ab, wollte man sie in Zusammenhängen wie hier als verletzt ansehen.
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