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Minderjährigenehen in Deutschland

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Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen "Minderjährigenehe" mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Durch Überprüfung und Vergleich zwischen alter und geltender Rechtslage zum Umgang mit Minderjährigenehen in Deutschland werden Empfehlungen zur Rechtslage de lege ferenda vorgelegt.
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