Minderheitenschutz und Menschenrechte
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Am 17. Juni 1991 unterzeichneten die Außenminister Polens und Deutschlands in Bonn den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, nachdem einige Monate zuvor, am 11. November 1990, beide Regierungen den Grenzvertrag über die Oder-Neiße-Grenze als westliche Grenze Polens geschlossen hatten. Im Nachbarschaftsvertrag wurden erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg die Rechte der deutschen Volksgruppe genauer festgehalten, freilich ohne jede Andeutung, daß die Minderheitenschutzverpflichtung Ergebnis der Übernahme von Territorien mit fremdnationaler Bevölkerung sei. Zugleich begab sich Polen auf den Weg in die europäische Rechts- und Wertegemeinschaft, was vor allem mit der Akzeptanz der Europäischen Menschenrechtskonvention 1993, aber auch im 2004 vollzogenen Beitritt zur Europäischen Union sichtbar wurde. Die Praxis zeigt freilich, daß beim Schutz der Menschenrechte und Minderheiten im östlichen Europa auch heute noch Probleme bestehen.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes versuchen, sich diesem Themenspektrum aus ganz unterschiedlicher Richtung zu nähern. Der Minderheitenschutz (nicht nur) im östlichen Europa, vor allem aber in Polen, wird aus wechselnden Perspektiven erörtert und durch eine Dokumentation des 2005 verabschiedeten polnischen Minderheitengesetzes ergänzt. Der zentrale Aufsatz behandelt die Entwicklungen hin zur Entstehung des Nachbarschaftsvertrages von 1991, während andere Beiträge menschen- und eigentumsrechtlichen Fragestellungen bezogen auf Polen, Weißrußland und darüber hinaus gewidmet sind.
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