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Militär (Deutsches Kaiserreich)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 127. Kapitel: Württembergische Armee, Luftstreitkräfte, Preußische Armee, Deutsches Heer, Deutsche Militärmissionen im Osmanischen Reich, Ostfront, Artillerietruppe, Bayerische Armee, Kaiserliche Marine, Sächsische Armee, Schlieffen-Plan, Schutztruppe, Preußische Kriegsakademie, Feldluftschiffer, Ober Ost, Deutsche Kaukasusexpedition, Dahomey-Aufstand, Preußische Hauptkadettenanstalt, Westfront, Garde-Kavallerie-Schützen-Division, Dienstgrade des Deutschen Heeres, Armee-Inspektion, Mecklenburger Militär, Großes Hauptquartier, Zuverlässigkeitsflug am Oberrhein, Liste der Kommandeure der Schutztruppe, Preußische Landesaufnahme, Subalternoffizier, Abteilung III b, Oberste Heeresleitung, Kriegs-Etappenwesen, Militärkabinett, Heeresbäckerei, Septennat, Deutsch-Britisches Flottenwettrüsten, Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, 2. Königlich Bayerische Feldartillerie-Brigade, Generalstabslehrgang Sedan, Jugendwehr, Bayerischer Militärbevollmächtigter, Offizier-Reitschule in Soltau, Feldbäckerei, Generalstabsstiftung, Reichsmilitärgericht, Backofenwagen 90, Sanitätskorps, Offizier-Reitschule in Paderborn, Auslandsabteilung der OHL. Auszug: Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert auch Subsidienregimenter, die zur Finanzierung der regulären Armee und zur Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als "Soldatenhandel" kritisiert. 1704 wurde ein Kriegsratskollegium gebildet, das zunächst den Herzog unterstützte und zunehmend die Militärverwaltung übernahm. Bis in das 16. Jahrhundert bot der Herzog bei Bedarf seine Lehensleute zum Kriegsdienst auf. In der Zweiten Regimentsordnung (Regiment in der ursprünglichen Bedeutung "Herrschaft") von den fürstlichen Räthen, Prälaten, Rittern und der Landschaft errichtet vom 14. Juni 1498 sollten von den 100 Pferden am Hofe "sübentzig oder achtzig gerüst sein ... zu Handthabung uffenthalt und beschirmung diß fürstentumbs landt und lüt dienende". Auch wurden Feldhauptleute bestimmt: "und damit die zyt des frieds und kriegs nach aller nottdurft und gebür versehen werde So ordnen wir zu houptleuten inß feld graue Wolffgangen von fürstemberg lanfhoffmaistern Graue Andressen von sonnenberg und Dieterichen von wyler". In der zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 wurden die Amtsleute angewiesen: "Item es sol auch ain jeder syn wer und harnasch sauber haben und halten, und damit gerüßt syn jeder zyt uß zu ziehen". Am 8. September 1519 zum Beispiel erging ein Befehl des Herzogs an seine Landsassen, Lehens- und Dienstleute, gerüstet nach Stuttgart zu kommen und noch am 31. Januar 1633 wurde den Lehensleuten befohlen, "... am 11. März 1633, gerüstet mit Roß und Mann in Stuttgart sich zu stellen" . Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Vasallen nicht mehr aufgeboten. Das
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