Merkblatt DWA-M 205 Desinfektion von biologisch gereinigtem Abwasser
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Die Notwendigkeit der Abwasserdesinfektion hängt entscheidend von der Nutzung des Gewässers ab, in welches das Abwasser eingeleitet wird bzw. von der Wiederverwendung des gereinigten Abwassers. Das Merkblatt berücksichtigt, dass bei einer Reihe von kommunalen Kläranlagen mit Ausbaugrößen von ca. 100 EW bis 1.000.000 EW Anlagen zur Desinfektion des Kläranlagenablaufs nachgerüstet wurden. Es liegen somit belastbare Erfahrungen aus der Praxis hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Abwasserdesinfektionsanlagen vor. Zudem wurden zwischenzeitlich die Vorgaben der Europäischen Union an die Qualität von Badegewässern durch die Richtlinie 2006/7/EG wesentlich geändert. Das Merkblatt liefert die notwendigen Grundlagen und fachlichen Informationen mit den Möglichkeiten und Grenzen für Entscheidungen über den Einsatz der Abwasserdesinfektion und die zugehörigen Desinfektionstechniken für biologisch gereinigtes Abwasser. Es gibt Hinweise zu Auswahl, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen, die der Desinfektion von kommunalem Abwasser nach biologischer Behandlung dienen.
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