Menschenrechte und die Europäische Union
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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, 0, Technische Universität Kaiserslautern (Politikwissenschaft II), Sprache: Deutsch, Abstract: Die beiden Zitate bezeichnen den Spannungsbogen, der sich über dem Begriff der Menschenrechte aufspannt. Goethe illustriert das normative Moment der Menschenrechte. Die "begeisternde Freiheit" und die "löbliche Gleichheit" sind allen Menschen gemein. Er rekurriert auf das Übergesellschaftliche der Menschenrechte. Kant hingegen erkennt, dass sich Wesen und Anlage der Menschen erst in einer "vollkommenen" Gesellschaftsorganisation entfalten können. Dicke knüpft an diese Gedanken an, denn laut ihm ist "in jede Menschenrechtserklärung die Gründung einer politischen Gemeinschaft impliziert."3 Dicke bezieht sich hier auf die Bedeutung von Menschenrechten für die Gesellschaftsorganisation. Die Würde des Menschen verpflichtet zu einer gesellschaftlichen Ordnung im Sinne der Menschenrechte. Die Erklärung von Menschenrechten verweist auf eine letzte Legitimationsinstanz. Die Forderung, dass die Würde und die Rechte des Menschen geschützt werden ist eine Forderung an das Politische4. Der Staat ist seit dem westfälischen Frieden das dominierende politische System5. Deshalb entwickeln sich die Menschenrechte auch im staatlichen Rahmen. Im 21. Jahrhundert aber steht der Staat vor der existentiellen Bedrohung der Denationalisierung6. Ausgelöst wird die Denationalisierung durch die Globalisierung. Was aber bedeutet die Denationalisierung für die Zukunft der Menschenrechte? Die Menschenrechte sind auf den Schutz durch ein politisches System angewiesen. Die vorliegende Arbeit versucht diese Frage zu beantworten.
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3 Dicke, Klaus: Menschenrechte und europäische Integration, Tübingen 1986, S.48
4 Vgl.: Ebd.
5 Vgl.: Blatter, Joachim: Zurück ins Mittelalter? Westfälische Souveränität als nationalstaatliche Monopolisierung der
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