Menschen mit geistiger Behinderung im Alter ("Generation +65")
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Die Geburtsjahrgänge vor 1945 von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Menschen mit Mehrfachdiagnosen sind durch die Verbrechen des Naziregimes (z. B. in der T4 Aktion) in Österreich kaum vertreten. Bis vor einigen Jahren kam den Psychiatrien und Sonderkrankenhäusern eine besondere Rolle in der Versorgung der oben genannten Personengruppe zu. Ein nicht unwesentlicher Anteil an der Versorgung dieser Menschen wurde und wird in den Familien abgedeckt. Die neuen Behindertengesetze der verschiedenen Bundesländer in Österreich und auch das neue Heimaufenthaltsgesetz, als Kontrollorgan des Bundes, hat der betroffenen Personengruppe viele Möglichkeiten hinsichtlich Heilbehandlung, berufliche Eingliederung, Lebensunterhalt, Beschäftigung in Tageseinrichtungen, Wohnen in Einrichtungen, Übernahme der Entgelte in Pflegeheimen, Entlastung der Familie, Gestaltung der Freizeit usw. gebracht. Die demografische Entwicklung, die steigende Lebenserwartung, die veränderte Qualität der Wohnversorgung, aber auch im Besonderen der Übergang von Beschäftigung/Arbeit in den sogenannten "Ruhestand" stellen uns vor besondere Herausforderungen, da wir mit Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Menschen mit Mehrfachdiagnosen im Alter ("Generation +65") aufgrund der genannten Geschichte kaum Erfahrungen haben.
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