Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee
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Die 4. internationale Nordseeschutz-Konferenz im Oktober 1995 in Esbjerg hat erneut deutlich gemacht, daß der Meeresumweltschutz noch ganz erheblicher Anstrengungen der Völkergemeinschaft bedarf. Zwar kann man feststellen, daß inzwischen völkerrechtlich wesentliche Fortschritte in Sachen Meeresumweltschutz erzielt worden sind (Seerechtsübereinkommen von 1982, OSPAR-Übereinkommen, Helsinki). Dem völkerrechtlichen Fortschritt scheinen allerdings die Anstrengungen zur nationalen Umsetzung nicht zu entsprechen. Das maßgebliche deutsche Umweltrecht, insbesondere Gewässerschutz- und Luftreinhalterecht, nimmt den Meeresumweltschutz nicht ausreichend in den Blick.
Hier Defizite - auch in der wissenschaftlichen Bearbeitung - zu überwinden, war Anlaß eines von der Forschungsstelle Umweltrecht und dem Institut für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg im Februar 1996 durchgeführten Symposiums, auf dem Naturwissenschaftler, Völkerrechtler und Umweltrechtler den Brückenschlag zwischen den Disziplinen versucht haben. Die Vorträge werden mit dem vorliegenden Band einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
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