Medizinische Versorgungszentren in der vertragszahnärztlichen Versorgung
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Der Anteil von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt gegenüber anderen Leistungserbringern in der vertragszahnärztlichen Versorgung kontinuierlich an. Hierzu tragen in der jüngsten Vergangenheit verstärkt Kapitalinvestoren bei. Nach der gesetzgeberischen Konzeption sollen an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ausschließlich Personen teilhaben, die aufgrund ihrer Sachnähe einen Beitrag zur Versorgung leisten können. Versorgungsfremde Kapitalinvestoren verschaffen sich den Zugang zum Dentalmarkt deshalb über dem Umweg des Erwerbs zugelassener Krankenhäuser.
Das Niederlassungs- und Abrechnungsverhalten legt den Schluss nahe, dass sich die (investorenbetriebenen) MVZ auf die Versorgung in einwohner- und einkommensstarken Regionen konzentrieren und die Gefahr einer renditeorientierten Versorgung besteht, daraus ergeben sich Risiken für das Patientenwohl und die Versorgungsqualität. Deshalb werden die Einführung eines MVZ-Registers sowie Anpassungen des Zulassungsverfahrens für MVZ untersucht.
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