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Medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Eine Abgrenzung am Beispiel der Frühförderung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1, 7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: In dem komplexen System der medizinischen Rehabilitation ist es für Laien äußerst schwierig, sich durch dich vielschichtigen Leistungen zu arbeiten. Insbesondere bei den Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung, die für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 46 SGB IX erbracht werden. Für Laien ist es schwer, einen konkreten Überblick über die Leistungen, auf die sie gegebenenfalls Anspruch haben, zu bekommen. Erschwert wird das Verständnis der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere zu Leistungen der Frühförderung, durch die schwierige Abgrenzung von medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung. Diese Abgrenzung ist nicht nur für das Verständnis der jeweiligen Leistungen elementar, sondern ebenfalls für Anspruchsberechtigte notwendig. Die Unterscheidung von der (Akuten) Krankenbehandlung und der medizinischen Rehabilitation ist für die Differenzierung von Akut- Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen ebenso erforderlich, wie für die Leistungszuständigkeit eines Leistungsträgers. Für Anspruchsberechtigte ergeben sich dabei deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Leistungserbringern. Daher soll nachfolgend der Fragestellung nachgegangen werden, in welchem Rechtsverhältnis die medizinische Rehabilitation und die Krankenbehandlung am Beispiel der Frühförderung zu einander stehen. Um diese Frage beantworten zu können wird zunächst auf die medizinische Rehabilitation, insbesondere auf die Ziele der medizinischen Rehabilitation und ihre Zuständigkeit, eingegangen. Danach werden die Leistungen und Ziele der Frühförderung und Früherkennung erläutert und näher definiert. Darauffolgend wird auf die Krankenbehandlung nach § 27 SGB V, insbesondere die Ziele und Leistungen der Krankenbehandlung, eingegangen. Auf dieser Grundlage soll das Verhältnis der medizinischen Rehabilitation zu der Krankenbehandlung diskutiert und eingeordnet werden. Abschließend folgt ein zusammenfassendes Fazit mit einem Zukunftsausblick.
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