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Mecklenburgisches Urkundenbuch, Vol. 4

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Excerpt from Mecklenburgisches Urkundenbuch, Vol. 4: A., 1297-1300 und NachträgeIndem die Reduction des Meklenbnrgischen urkunden-buches in dem gegen wärtigen Bande den Schluss der ersten Abtheilung dieses Werkes ausgiebt, kann die selbe es sich nicht versagen, ihre Freude darüber auszusprechen, dass es ihr durch fürst liche und ständische Mmifieenz, sowie durch den unablassigen Eifer aller Mitarbeiter ge lungen ist, das Unternehmen ohne Storungen, Unfälle und Unterbrechungen bis hieher fortzufiihren. Dass die Ausgabe des vierten Bandes sich langer verzögert hat, als man nach der raschen Aufeinanderfolge der drei ersten Bande hie und da erwartet haben mag, wird in der abschliessenden Redaction der Register, welche erst nach beendigtem Drucke der Urkunden moglich war, seine völlige Rechtfertigung finden, und auch jetzt wurden die Register noch nicht erscheinen konnen, wenn die Mit glieder der zur Bearbeitung des urkunden-buches vereinigten Gesellschaft, welche sich einer so muhevollen Arbeit unterzogen und sich dadurch einen nicht geringen Anspruch auf den Dank der Freunde vaterländischer Geschichte erworben haben, ihre Thätigkeit nicht sogleich damals, als der Druck der Urkunden anfing, begonnen und während seines Fortschreitens mit beharrlicher Ausdauer fortgesetzt hatten. Das orts-register verdanken wir, wie schon in der Vorrede zum ersten Bande angekundigt ward, dem Herrn Dr. Med. Crull in Wismar, das personen-register dem Herrn Rector Romer in Grabow. Die Redaction glaubte sich aber mit diesen beiden namen-registern nicht begnugen zu dorfen, hielt auch die Hinzufugung eines Glossars nicht fiir ausreichend, vielmehr erschien ihr ein ausführliches Wort und sach-register als durchaus noth wendig, wenn anders das urkunden-buch nicht bloss der äusseren Landesgeschichte, der Ortsgeschichte und der Genealogie dienen, sondern auch eine grundliche Auf fassung der vaterlandischen Rechts und Culturgeschichte vermitteln soll. Es ist nun freilich ja kaum moglich, in diesem Punkte allen Anspruchen entgegenzukommen, welche kunftige Forscher bei den verschiedensten Richtungen ihrer Studien an ein solches Register erheben mogeh, do ch glauben wir, dass das Wort und sach-register, welches Herr ministerial-secretair Dr. Wed em eier unter Mitwirkung des Stadtrichters Genzken zu alt-strelitz und des Archivars Dr. Wi gger entworfen hat, allen billigen Anforderungen entsprechen wird, und wir fürchten fast mehr, dass es M anchem zu ausführlich, als dass es zu kurz erscheinen mochte. Mogen nun die Register nichtnur dazu dienen, das Studium des urkunden-buches zu erleichtern und zu fördern, sondern dadurch auch den Sinn für die Landesgeschichte erwecken und beleben!About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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