Markenlizenz und Kapitalersatz
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Das Institut des Eigenkapitalersatzes nach 32 a GmbHG erstreckt sich nicht nur auf die Darlehensgewährung, sondern tendiert seit mehr als 10 Jahren zur umfassenden kapitalersatzrechtlichen Verhaftung jeglicher Gesellschafterleistung, die in Krisenzeiten zur Abwälzung des Finanzierungsrisikos auf die außenstehenden Gesellschaftsgläubiger taugt. Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die lizenzweise Nutzungsüberlassung einer Marke eines Gesellschafters eigenkapitalersetzend sein kann. Tatbestandlich bejahend wird ausführlich zur Rechtsfolgendiskussion Stellung genommen und anhand des zu Miet- und Pachtverträgen wesentlich komplexeren Markenlizenzvertrags Reichweite und Grenzen der kapitalersatzrechtlichen Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz aufgezeigt.
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