Managerhaftung im Wandel -Sarbanes-Oxley und Corporate Governance in Deutschland
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Bis vor kurzem wurden Pflichtverletzungen von Vorständen oder Aufsichtsräten in erster Linie personalpolitisch sanktioniert. Die Frage der persönlichen Haftung für entstandene Schäden wurde selten gestellt.
Dies hat sich grundlegend geändert. Die zahlreichen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche in jüngerer Zeit haben das Vertrauen in die Kapitalmärkte empfindlich erschüttert. Hinzu kam, dass international vergleichbare Standards für die Verantwortung der Unternehmensleitung fehlten, obwohl die Unternehmen durch die Globalisierung der Märkte zunehmend international verflochten sind.
Gesetzgeber und Börsenaufsichtsbehörden haben daher in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, die persönliche Haftung von Organen zu verschärfen. Die nach wie vor andauernden Aktivitäten sind Teil der international geführten Diskussion um Standards guter Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle (Corporate Governance).
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