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Maklerrecht

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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652-654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des Bundesgerichtshofs. Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung den in der Rechtspraxis bedeutsamen Problembereich Inhalt und Gegenstand des Maklervertrags wesentlich breiter als zuvor. Ebenso wurde die Problematik der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Maklervertrag vertieft dargestellt. Die Ausführungen zu der bereits in der Vorauflage berücksichtigte Maklerkostenreform zum Wohnimmobilienkauf (§ 656a-§ 656d BGB) wurden erheblich erweitert, um die zwischenzeitlich in der Literatur kontrovers erörterten neuen Problembereiche angemessen zu berücksichtigen.
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