"Made in Germany" zwischen Auslaufmodell und Gütesiegel
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In Zeiten einer stark arbeitsteiligen Weltwirtschaft stellen sich zunehmend Detailfragen bezüglich der Anforderungen an "Made in Germany". Auf welche Arbeitsschritte kommt es im Wertschöpfungsprozess an, können konkrete Prozentsätze vorgegeben werden und was macht deutsche Qualität aus? Welche Fragen lassen sich schon auf der Grundlage des geltenden Rechts (de lege lata) beantworten und was bleibt einer zukünftigen Regelung (de lege ferenda) vorbehalten? Welche legitimen Ersatzbezeichnungen kommen in Betracht, wenn die Voraussetzungen für "Made in Germany" nicht erfüllt sind?
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