Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 7, Universität Siegen (Universität Siegen), Veranstaltung: Seminar: Moderne Vertragstypen und Geschäftsmodelle, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahrzehnten entwickelten sich immer mehr verkehrstypische Verträge, die nicht oder kaum mehr in die bestehende Vertragsstruktur passten und deshalb von der Lehre als neue Vertragstypen anerkannt wurden. Neue Vertragstypen sind die in der heutigen Rechtswirklichkeit häufig vorgefundenen neuartigen Formen von Verträgen, geprägt durch eine oft wiederkehrende Interessenkonstellation und Regelungsprogrammatik der Parteien von früher unbekannter Eigenart. Man kann schätzen, dass (mit Ausnahme der Handgeschäfte des täglichen Lebens) weit mehr als die Hälfte des wirtschaftlichen Transfers durch Verträge abgebildet wird, die im BGB nicht oder nur unzureichend enthalten sind. Es lässt sich feststellen, dass neue Vertragstypen, wie z. B. Leasing, Factoring- und Franchiseverträge in unserer heutigen Wirtschaftsordnung eine herausragende Bedeutung erlangt haben. Ihre rechtliche Einordnung und dogmatisch-konstruktive Erfassung hat sich in der deutschen Rechtsordnung jedoch als überaus schwierig erwiesen. Es fehlt an normativ begründeten Deutungs-, Ergänzungs- und Kontrollmaßstäben. Auswirkungen ergeben sich insoweit u. a. auf die Ausfüllung von Regelungslücken von Parteivereinbarungen. An die Stelle fehlender gesetzlicher Regelungen treten in der Praxis auf breiter Front Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dem gilt es bei der Inhaltskontrolle neuer Vertragstypen entsprechend Rechnung zu tragen.
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