Leistungsgewinn durch Unitarisierung
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Das deutsche Politikfeld der Inneren Sicherheit unterliegt seit den 1990er Jahren einem erhöhten Anpassungs- und Optimierungsdruck. Bestehende Studien konstatieren dabei vor allem eine Tendenz zur Stärkung der Bundesebene sowie zur Einschränkung der Länderautonomie. Auf den ersten Blick liegt damit der Eindruck nahe, dass sich das ursprünglich länderautonom organisierte Politikfeld der Inneren Sicherheit auf einem Pfad zur Unitarisierung befindet, welcher häufig als eine dem deutschen Föderalismus inhärente Entwicklungslogik gesehen wird. Der politikwissenschaftliche Ertrag zur Thematik erweist sich bislang gleichwohl als defizitär. Um einen Beitrag zum besseren Verständnis föderaler Systeme im Allgemeinen sowie des deutschen Sicherheitsföderalismus im Speziellen zu leisten, werden anhand ausgewählter Fallbeispiele aus den Bereichen Polizei, Verfassungsschutz und Kriminalpolitik die Entwicklungslinien des deutschen Föderalismus seit den 1990er Jahren analysiert. Im Zentrum stehen dabei folgende Fragestellungen: Inwiefern lässt sich für das Politikfeld Innere Sicherheit tatsächlich von einer Tendenz zur Unitarisierung sprechen? Worin liegen die Ursachen für diese Tendenz begründet? Welche Effekte ergeben sich hieraus für die Leistungsfähigkeit des deutschen Föderalismus im Bereich der Inneren Sicherheit?
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